dns.comfort Version 3 ermöglicht komfortables Diktieren in Verbindung mit der Kanzleisoftware Advoware
– mit und ohne Spracherkennung.
Dem Autor stehen für die Gestaltung seiner Arbeitsabläufe folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
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- Diktataufnahme mit nachträglichem Aktenbezug
Nach dem Fertigstellen des von Advoware bereitgestellten Word-Dokuments werden automatisch die zugehörigen Akteninformationen in die Diktatliste übernommen. Fertiggestellte Dokumente können so vom Autor aus der Diktatliste heraus mit einem Klick eingesehen werden. dns.comfort kann Akteninformationen auch aus dem offline erkannten Diktat extrahieren und in der Diktatliste darstellen. Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten von dns.comfort zur Diktataufnahme:- dns.comfort-SonicPad (absturzsicheres Arbeiten mit Entwürfen und Spracherkennung)
- dns.comfort-Recorder (absturzsicheres Arbeiten mit Entwürfen)
- Übernahme vom Diktiergerät bzw. Smartphone – manuell oder automatisiert (auch in Terminal-Sitzungen)
- Diktataufnahme mit nachträglichem Aktenbezug
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- Diktataufnahme via AdvoVoice
Die Diktatliste in AdvoVoice wird ebenfalls aktualisiert; die Korrektur kann sowohl über die dns.comfort-Diktatliste als auch AdvoVoice erfolgen.- Mit Offline-Spracherkennung (AdvoVoice-Recorder)
- Mit Online-Spracherkennung (MS Word)
- Diktataufnahme via AdvoVoice
Die Transkription bzw. Korrektur kann durch Schreibkraft oder Autor vorgenommen werden – auch in Terminalsitzungen (Es wird dafür keine installierte Spracherkennung benötigt).
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- Transkription (Abschrift) in die Akte
- Korrektur eines spracherkannten Diktats mit bereits bestehendem Aktenbezug
- Korrektur eines spracherkannten Diktats ohne bestehenden Aktenbezug
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Die Integration in Advoware ist als Option für alle dns.comfort-Workflows erhältlich. Für Versionen mit Spracherkennung benötigen Sie Dragon NaturallySpeaking.